Vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, die Regelungen über das Raumordnungsverfahren um eine obligatorische Öffentlichkeitsbeteiligung und um eine Alternativenprüfung zu erweitern. Zur Begründung ihrer Initiative verweist die Bundesregierung auf das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthaltene Ziel, die Akzeptanz von Großprojekten zu verbessern.
"Dazu kann die Raumordnung beitragen, indem sie im Raumordnungsverfahren, also in einem frühzeitigen Verfahrensstadium der Genehmigung von Großprojekten, eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich einer Prüfung sinnvoller Projektalternativen durchführt", so die Regierung.
Die Raumordnung könne dazu beitragen, dem Klimawandel und anderen aktuellen Herausforderungen von nationaler oder europäischer Dimension besser begegnen zu können. Daher solle dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, bei Bedarf einen Raumordnungsplan für den länderübergreifenden Hochwasserschutz aufzustellen, heißt es in der Vorlage.
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Quelle:Berlin: (hib/HAU)
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