Von Annika Graf, dpa
Zum zweiten Mal binnen kurzer Zeit ziehen die Stuttgarter Taxifahrer vor Gericht.
Gegen den Fahrdienst Uber trugen sie einen Sieg davon.
Dieses Mal steckt hinter dem Ziel ein großer Konzern.
Es geht um dieDaimler-Tochter myTaxi.
Stuttgart (dpa) - Die Taxi-Bestell-App myTaxi war den etablierten
Taxizentralen schon lange ein Dorn im Auge. Sie fürchtet um die
althergebrachten Strukturen in der Branche. Nun zieht die Stuttgarter
Taxi-Auto-Zentrale wegen Rabattaktionen von myTaxi vor Gericht: Die
Richtlinien des streng reglementierten Marktes sollen für alle
gelten. Daimler klagte gegen die Verfügung. Am (heutigen) Montag
(14.00 Uhr) entscheidet das Stuttgarter Landgericht darüber.
Worum geht es?
Die Daimler-Tochter myTaxi hatte Mitte Mai in Deutschland und
international mit Rabatten von bis zu 50 Prozent für Fahrten
geworben, die über die App vermittelt werden. Nach Einschätzung der
Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale ist das wettbewerbswidrig. Denn für
Taxi-Fahrten darf es keine Rabatte geben.
Was ist das Problem?
In Deutschland gelten eigentlich von den lokalen Behörden festgelegte
Preise für Taxifahrer. Diese dürften laut Personenbeförderungsgesetz
weder über- noch unterschritten werden, so die Argumentation der
Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale. myTaxi erwidert, man halte sich an
gesetzliche Vorgaben.
Wie sehen das Juristen?
Die erste Runde ging an die Taxifahrer: Das Landgericht hat bereits
Mitte Mai eine einstweilige Verfügung gegen die Rabatte von myTaxi
ausgesprochen. Diese galt zunächst für Stuttgart,
Leinfelden-Echterdingen und Filderstadt. Daimler hat dagegen Klage
eingereicht. Diese wird nun vor Gericht verhandelt.
Könnte der Fall bundesweit Wirkung zeigen?
Das hat er bereits: Beim Vorstandsvorsitzenden der
Stuttgarter Taxi-Auto-Zentrale, Murat Arslan, sind schon Anfragen
anderer Taxizentralen eingegangen. Der Deutsche Taxi- und
Mietwagenverband (BZP) hat seinerseits eine einstweilige Verfügung
gegen die Rabatte von myTaxi vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. So
solle unter anderem verhindert werden, «dass weiter in irreführender
Weise flächendeckend bundesweit mit einem 50-prozentigen Rabatt auf
Taxifahrten» geworben werde. Der Verband wirft Daimler vor, die
bestehenden Taxizentralen mit der Rabattaktion zu schwächen. Die
Branche befürchtet, dass Aktionen wie die von myTaxi die
herkömmlichen Vermittlungszentralen Kunden kosten und die Strukturen
des Gewerbes zerstören. «Die gleichen Regeln müssen für alle gelten»,
sagt BZP-Präsident Michael Müller.
Wie reagiert myTaxi?
Die Rabattaktion ist in Deutschland am 17. Mai ausgelaufen. In
Österreich läuft sie weiter. Zum laufenden Verfahren wollen
sich myTaxi und auch Daimler nicht äußern.
Was bedeutet der Streit für Daimler?
Der BZP hatte sich bereits Anfang Mai in einer Resolution gegen die
Rabattpolitik der Daimler-Tochter gewandt und an den langjährigen
Partner appelliert. Daimler ist außerordentliches Mitglied im BZP und
liefert nach Verbandsangaben rund 60 Prozent der Fahrzeuge.
Ist es das erste Mal, dass Taxifahrer gegen myTaxi angehen?
Bislang ja: Zwar war schon zum Start von myTaxi in Deutschland 2011
Unbehagen aus der Branche zu hören. Vor Gericht gewehrt haben sich
die Taxifahrer bislang aber nicht. Die Stuttgarter Taxi-Zentrale war
Ende April allerdings schon erfolgreich gegen den Mitfahrdienst
UberPop vor Gericht gezogen.
