Nachdem der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Mai 2015 beschlossen hat, dass ehemalige sowjetische Kriegsgefangene eine symbolische finanzielle Anerkennungsleistung erhalten sollen, können diese seit dem 30. September 2015 auf Antrag eine einmalige Leistung in Höhe von 2 500 Euro erhalten. 
„Bisher sind 1 233 Anträge eingegangen. In 391 Fällen wurden Leistungen ausgezahlt, etwas mehr sind erledigt, und nicht alle konnten anerkannt werden“, berichtet Barbara Woltmann (CDU/CSU)
Die Bundesregierung hat wiederholt des großen Leids gedacht, das Deutsche während des Zweiten Weltkriegs über die Menschen in der Sowjetunion gebracht haben. Zuletzt legte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel anlässlich des 70. Ge- denkens an das Weltkriegsende am 10. Mai 2015 gemeinsam mit dem russischen Präsidenten Putin einen Kranz am Grabmal des unbekannten Soldaten in Moskau nieder.
Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier be- suchte gemeinsam mit dem russischen Außenminister Lawrow am 9. Mai 2015 die zentrale Gedenkstätte der Russischen Föderation zur Erinnerung an die „Schlacht von Stalingrad“ im heutigen Wolgograd.
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