Teil 2. Meinungsfreiheit
WE:Wir kritisieren unheimlich gerne Diktatoren, wie Lukaschenko, wir beschweren uns lautstark über die mangelnde Pressefreiheit in Russland und jetzt haben wir einen Fall „netzpolitik“ in Deutschland. Ist es eben einfacher die anderen, also Lukaschenko, Russland, Ukraine oder Nordkorea zu kritisieren, als im eigenen Land die Presse- und Meinungsfreiheit zu gewährleisten?
Markus Löning:
Man kann Weißrussland und Russland nicht mit Deutschland vergleichen. Was das Niveau des Schutzes der Pressefreiheit angeht, da ist Deutschland sicherlich sehr viel besser. Man hat aber in dem Fall auch gesehen, nichts ist selbstverständlich. Alles muss auch immer wieder verteidigt werden. Letzten Endes hat aber ein Journalist in Deutschland natürlich keine Repressalien zu fürchten, die in irgendeiner Form zu vergleichen sind mit denen, die ihm in Russland oder in Weißrussland drohen würden. Ich muss jetzt gar nicht an Anna Politkowskaja denken, sondern an wirtschaftliche Repressalien, die statt finden in Russland, Zensur, Druck innerhalb der Zeitungen und ähnliches, was da eben passiert. Einstellen der Zeitung, Entlassung der Leute, das ist natürlich ein ganz anderes Bild und ein ganz anderes Niveau, als das in Deutschland der Fall ist.
WE: Vor kurzem wurden in der Ukraine mehrere russische Schriftsteller auf eine so genannte Schwarze Liste gesetzt und ihre Bücher sind verboten worden. Ist das mit Meinungsfreiheit zu vereinbaren?
Markus Löning:
Generell muss bei einem Buchverbot schon ein äußerst schwer wiegender Grund vorliegen, zum Beispiel, Anstachelung zum Hass oder Aufruf zur Gewalt oder ähnliches. Und, zum zweiten, wenn eine solche Zensur angeordnet worden ist, von einer Behörde, hat es eine gerichtliche Überprüfung dieser Maßnahme gegeben? Gibt es ein unabhängiges Gericht, was gegebenenfalls überprüfen würde, ob diese Maßnahme verhältnismäßig und gerechtfertigt ist?
WE: Wenn also ein Gericht aus europäischen Menschenrechtlern eine solche Entscheidung bestätigen würde, dann wäre es schon legitim?
Markus Löning:
Per se ist es so, dass jede Zensurmaßnahme fraglich ist. Jede Zensurmaßnahme ist immer zu überprüfen, aber es gibt natürlich auch im Bereich der Presse- und Meinungsfreiheit bestimmte Grenzen. In Deutschland ist es, zum Beispiel, mit dem Zeigen von Nazi-Symbolen verbunden oder mit der Leugnung des Holocaust. In anderen Ländern mag es durchaus erlaubt sein, aber in Deutschland wäre das strafbar und nicht erlaubt. Insofern, es gibt immer aus dem historischen und gesellschaftlichen Kontext heraus Dinge, bei denen man sagt, das ist jetzt eine Grenze. Wenn jemand, zum Beispiel, dazu aufruft Leute aufgrund ihres Hintergrundes, welcher Art auch immer, Gewalt anzutun oder ähnliches, ist es natürlich eine Abwägung, ob es noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist oder nicht. Aber das muss letzten Endes immer ein unabhängiges Gericht entscheiden und das ist natürlich in der Ukraine ein Problem, denn es wird dort schwer zu finden sein.
WE: Man sagt oft, dass man auf dem Weg in Richtung Freiheit, durchaus das ein oder andere erdulden muss, zum Beispiel, Nationalisten, Verbote von Büchern usw. Inwieweit ist diese Geduld angebracht? Vielleicht sollten die europäischen Werte doch berücksichtigt werden?
Markus Löning:
Absolut, auch völlig zu recht. Jede Zensurmaßnahme verursacht Unbehagen und die Frage: Ist es wirklich gerechtfertigt? Und, ich glaube, das muss jede Gesellschaft letzten Endes für sich selbst heraus finden, wo da die Grenzen sind. Was können wir, was wollen wir nicht mehr zulassen, wo ist endgültig etwas, wo wir sagen, da ist eine Grenze überschritten. Das kann von außen niemand beurteilen, weil das ein politischer und gesellschaftlicher Prozess ist, in dem das festgelegt werden muss. Aber eine solche Debatte muss sich natürlich auch an den Werten der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte orientieren, wo eben grundsätzlich die Meinungsfreiheit, die Presse- und Medienfreiheit fest geschrieben sind. Aber es ist kein einfacher Prozess und es ist auch nichts, wo man sagt, das wird heute fest gelegt und gilt dann für alle Zeiten, sondern, es ist ein Prozess, der immer wieder auf den Prüfstand muss und man immer wieder sagt, ist das, was wir letztes oder vorletztes Jahr entschieden haben, wo die Grenze sein muss, ist das noch richtig? Oder wollen wir die Meinungsfreiheit jetzt weiter interpretieren?
.
