Die Türkei hat sich die Pressefreiheit in Deutschland zu eigen gemacht. Die Bundeskanzlerin wird indirekt in ein Gerichtsverfahren gegen einen Journalisten verwickelt, der direkt vom türkischen Präsidenten gerichtlich angeklagt wird. Warum aber schützt die Politik in einem Fall die Presse- und Wortfreiheit, erklärt sich in einem anderen aber mit einem Gerichtsverfahren einverstanden? Wo liegt der Unterschied zwischen Charlie Hebdo und den Mohamed-Karikaturen und dem Fall Böhmermann?
Darüber haben wir mit dem<link http: www.markus-loening.de> Ex-Bundesregierungsbeauftragten für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Herrn Markus Loening, gesprochen.
Markus Löning:
Es gibt in der Türkei selbst ein sehr ernsthaftes Problem mit der Pressefreiheit
und das schon seit vielen Jahren. Jetzt gerade wieder wurde das Terrorismus-Gesetz verabschiedet, wo Terrorismus so weit definiert ist, wo wirklich alles mögliche darunter fallen kann und Leute strafrechtlich verfolgt werden können auch wenn sie journalistisch arbeiten.
Die gesetzliche Grundlage ist schlecht.
Dann sieht man auch persönliche Attacken des türkischen Präsidenten auf einzelne Journalisten. Ich habe vor einigen Jahren mal einen Journalisten in Istanbul getroffen, der gesagt hat: „Ich habe 43 Anzeigen gegen mich laufen.“
Es ist ein völlig falsches Verständnis oder eher es ist ein Verständnis das sich gegen Pressefreiheit richtet. Es ist Aufgabe des Staatspräsidenten, der Regierung, der Verwaltung, des Parlaments die Pressefreiheit zu schützen und nicht sie einzuschränken. Da geht die Türkei schon seit vielen Jahren den völlig falschen Weg. Und der Herr Erdogan persönlich eben ganz besonders, weil er sich dann auch noch so exponiert.

So viel zum Thema in der Türkei.
Die Türkei ist ja auch auf der Rangliste von Reporter ohne Grenzen weiter nach unten gerutscht, sie ist schon recht weit unten. Also eine sehr schlechte Situation. Das ist das eine. Dass Herr Erdogan gegen Herrn Böhmermann Anzeige erstattet hat, jetzt auch gegen Döpfner - das ist sein gutes Recht. Das kann jeder andere auch, eine Anzeige erstatten, wenn er sich beleidigt fühlt, das wird dann vom Gericht zu entscheiden sein, ob er die Anzeige zurecht erstattete oder nicht. Ich finde, da muss man sich nicht weiter aufregen. Das Gedicht von Herrn Böhmermann war wirklich grob rassistisch, da gibt es durchaus Grund es mal von einem Gericht überprüfen zu lassen.
WE:
Auch, wenn diese Satire alle Rahmen sprengt, wäre dann aber nicht auch ein solches Vorgehen gegen Charlie Hebdo gerechtfertigt? Die sind ja mit ihren Karikaturen auch nicht besonders zimperlich. Im Fall Erdogan lässt sich vermuten, das die deutsche Politik befürchtet Erdogan würde allen Vereinbarungen den Rücken kehren und nicht mehr mit den Europäern kommunizieren.
Markus Löning:
Hier wird wirklich oft mit zweierlei Maß gemessen. Man muss aber auch sehen, Erdogan ist im Moment ein beliebter Sündenbock, auf den kann man öffentlich einprügeln und alle klatschen dann dazu und es wird nicht wirklich nachgeschaut, was ist denn die Substanz, die dahinter steckt.
Was der Herr Böhmermann da veröffentlicht hat, finde ich jenseits jeglicher Diskussion. Aber es ist wahr, dass es oft - wenn es sich gegen Muslime richtet - mit einem anderen Maß gemessen wird, als wenn es sich gegen andere Gruppen wendet. Da wird auch durchaus wirklich mit gespaltener Zunge darüber geredet.
Ob es von dem Herrn Erdogan klug ist eine Anzeige zu erstatten oder nach diesem §103 gegen Herrn Böhmermann vorzugehen? Politisch halte ich das für sehr unklug, sogar für ziemlich dumm, weil es die Beziehung zu Deutschland weiter extrem belastet. Aber es ist juristisch gesehen sein Recht es so zu handhaben, auch wenn es politisch dumm ist. Es gibt kein Recht, das verbietet politisch dumme Dinge zu tun. Das kann er machen. Ich glaube, dass die Beziehungen zwischen der Türkei und Deutschland sowieso seit vielen Jahren nicht mehr so gut sind. Das ist ein Fehler, den aus meiner Sicht die Kanzlerin während ihrer Amtszeit gemacht hat - es ist ihr nicht gelungen mit der Türkei wirklich gute und konstruktive Beziehungen aufzubauen, völlig unabhängig von der Frage, ob die Türkei eines Tages EU-Mitglied wird oder nicht. Es wurde nie eine gute Perspektive für die Beziehungen aufgebaut. Es ist auch vor allem der Fehler der europäischen Konservativen gewesen, dass sie das nicht gemacht haben. Und dafür zahlen wir als Europäer jetzt auch einen gewissen Preis. Und das ist wirklich das Resultat von zehn Jahren falscher Europäischer Politik gegenüber der Türkei.
WE:
Wäre es nicht klüger gewesen, die Bundesregierung wäre selbst gegen einen Journalisten vorgegangen, hätte aber in Richtung Türkei ein klares Signal gesendet, dass wir unsere Pressefreiheit nicht von außen einschränken lassen?
Markus Löning:
Aber die Pressefreiheit wird doch nicht von Außen eingeschränkt. Erdogan sagt: „Ich fühle mich persönlich beleidigt, ich stelle Anzeige.“ Es wird jetzt ein deutsches Gericht darüber entscheiden, ob es ein Fall war, wo die persönliche Meinungsfreiheit oder die Pressefreiheit abgedeckt sind oder nicht. Ja, es ist schon ein politischer Versuch bestimmte Dinge zurück zu drängen, aber das wird ein Gericht entscheiden, insofern bin ich da völlig entspannt. Er nimmt ein Recht wahr, das ihm zusteht, das finde ich politisch dumm, aber in der Sache sonst nicht zu kritisieren. Die interessante Frage ist ja, dass es in Deutschland nur eine Diskussion gegeben hat, ob es nun von der Pressefreiheit gedeckt ist. Es gab überhaupt keine Diskussion darüber, was eigentlich der rassistische und herabsetzende Inhalt dieses Gedichtes war. Und auch wen das trifft, ob es wirklich nur auf den Herrn Erdogan gemünzt war und ob es auf die Türkei als Land oder die Türken als Nation, oder Menschen mit türkischem Hintergrund gemünzt war. Was es da für einen Effekt hat, das wurde überhaupt nicht diskutiert. Und das finde ich total falsch.
WE:
Seit Salman Rushdie die „Satanischen Verse“ veröffentlicht hat, lebt er unter Polizeischutz. Wenn man ganz nüchtern betrachtet was er da geschrieben hat, könnte man das durchaus als beleidigend für Muslime empfinden. In diesem Fall stehen alle aber hinter Rushdie, aber im Fall Erdogan-Böhmermann sollen die Gerichte entscheiden.
Markus Löning:
Es gibt eine Anzeige wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts nach §103 StGB und dann gibt es die persönliche Klage von Herrn Erdogan als natürlicher Person wegen Beleidigung.
Bei der Klage wegen persönlicher Beleidigung hat die Politik überhaupt nichts zu suchen, es ist eine reine Gerichtssache, eine Streitsache zwischen zwei Privatpersonen und ist nur vom Gericht zu entscheiden, da hat die Politik überhaupt nichts zu melden. Und bei der Klage nach §103 muss die Bundesregierung zustimmen ob die Klage überhaupt zu einem deutschen Gericht zugelassen wird. Da fand ich die Entscheidung der Kanzlerin richtig, dass sie sagt: „Wenn ich sage, sie wird nicht zugelassen, dann ist es ein Freispruch für Herrn Böhmermann, also soll das Gericht entscheiden, nicht die Politik.“
Ich glaube, die Aufgabe der Politik liegt nicht darin in dieses Verfahren einzugreifen, sondern öffentlich immer wieder gegenüber der türkischen - aber auch anderen - Regierung klar zu machen, dass die Bundesregierung und die EU sich für die Pressefreiheit einsetzen. Das ist etwas anderes. Ich hätte mir von der Bundeskanzlerin zum Beispiel schon vor vielen Jahren gewünscht, dass sie sich dafür einsetzt, dass mit der Türkei die Beitrittskapitel über Recht und die Unabhängigkeit der Justiz verhandelt werden. Das sind die Kapitel wo es um genau diese Fragen geht. Und diese Kapitel hat sie immer verweigert. Da haben die europäischen Regierungen immer gesagt, nein, über diese Kapitel wollen wir mit der Türkei nicht reden. Das sind aber die Kapitel wo es um genau diese Fragen geht. Da haben die Europäer aus meiner Sicht auch Fehler gemacht.
