Im Vorfeld eines für den 16. April 2017 in der Türkei angesetzten Referendums über die Einführung eines Präsidialsystems fanden in der Bundesrepublik Deutschland eine Reihe von Veranstaltungen statt, auf denen türkische Regierungspolitiker für die Zustimmung in Deutschland lebender türkischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger warben. 
Die Durchführung von Wahlen, Volksbefragungen oder Abstimmungen in diplomatischen oder konsularischen Vertretungen oder an anderen Orten auf deutschem Territorium ist als Hoheitsakt genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erfolgt auf Antrag schriftlich durch Verbalnote des Auswärtigen Amtes im Namen der Bundesregierung. Eine völkerrechtliche oder europarechtliche Pflicht zur Zustimmung besteht nicht. Gegen die Einbindung ausländischer diplomatischer oder konsularischer Vertretungen in die Durchführung von Briefwahlen bestehen keine Bedenken.
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Quelle: DB Drucksache 18/12067
Redakteur: I.Tkachenko
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