Vorratsdatenspeicherung Foto: Jens Büttner/dpa

Vorratsdatenspeicherung: Voßhoff warnt vor Gesetzgebung im Eiltempo

Berlin (dpa) - Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat
davor gewarnt, das geplante Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im
Galopp zu beschließen. Nachdem die verschiedenen Ressorts und das
Kabinett insgesamt nur sieben Tage Zeit gehabt hätten, um zu dem
Entwurf Stellung zu nehmen, hoffe sie, «dass die weitere
parlamentarische Beratung nicht im gleichen Eiltempo durchgeführt
wird», sagte sie am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.

Voßhoff hält den Gesetzentwurf für verfassungswidrig. Außerdem glaubt
sie nicht, dass die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten
einen großen Beitrag zur Aufklärung schwerer Verbrechen leisten kann.


Das geplante Gesetz, über das der Bundestag am Freitag in erster
Lesung beraten wollte, verpflichtet Internetprovider und
Telekommunikationsunternehmen, sogenannte Verkehrsdaten zu speichern.
Daraus lässt sich zum Beispiel rekonstruieren, wer wann und wo mit
wem telefoniert hat oder welche IP-Adresse er benutzt hat. Der Inhalt
der Kommunikation wird aber nicht aufgezeichnet. Die
Handy-Standortdaten sollen vier Wochen lang gespeichert werden. Die
restlichen Daten müssen die Anbieter zehn Wochen lang vorhalten.

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ARCHIV - ILLUSTRATION - Netzwerkstecker sind am 06.01.2014 in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) vor einem Bildschirm mit Symbolen für "gespeicherte Verbindungen" zu sehen. Foto: Jens Büttner/dpa