Protest against the hanging of 1993 Bombay serial bombing convict. EPA/FAROOQ KHAN +++(c) dpa

Vollstreckung der Todesstrafe in Indien

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik  und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, sagte zur Vollstreckung eines Todesurteils in Indien heute: "Ich bin sehr bestürzt über die heutige Hinrichtung von Yakub Memon im indischen Nagpur"

Info:
Yakub Memon (53) wurde vor acht Jahren für seine Mittäterschaft bei den schweren Terroranschlägen vom März 1993 in Mumbai zum Tode verurteilt. Zwei der Haupttäterschaft Verdächtige sind weiterhin flüchtig. 2013 bestätigte der indische Supreme Court das Urteil gegen Yakub Memon. Präsident Mukherjee lehnte im April 2014 ein Gnadengesuch ab. Die Versuche, die Hinrichtung noch in letzter Minute aufzuschieben, scheiterten gestern, als der Supreme Court prozedurale Einwände zurückwies, und ein letztes Gnadengesuch nicht angenommen wurde.

Mit der Hinrichtung Memons wird die Todesstrafe in Indien zum dritten Mal vollstreckt, seit 2012 ein acht Jahre währendes De-Facto-Moratorium endete. In Indien werden Für und Wider der Todesstrafe aktuell intensiv öffentlich debattiert. Für Mitte August wird die Veröffentlichung zweier Berichte zur Todesstrafe in Indien erwartet: Die National Law Commission wird sich gegenüber dem Parlament mit Empfehlungen äußern. Außerdem wird eine empirische Untersuchung der National Law University zu allen derzeitigen Todeskandidaten (über 400) veröffentlicht, von der Einblicke in die sozialen Gesamtzusammenhänge der Verhängung der Todesstrafe in Indien erwartet werden.