Ein Schild weist am 30.05.2012 einen kostenlosen WLAN Spot in einer Wartehalle am Potsdamer Platz in Berlin aus. Foto: Stephanie Pilick/dpa

Verbraucherschützer: WLAN-Störerhaftung verstößt gegen Europarecht

Berlin (dpa) - Mit einem Appell an die EU-Kommission wollen
Verbraucherschützer den leichteren Zugang zu öffentlichen
WLAN-Zugängen in Deutschland erzwingen. Dazu wurde EU-Kommissionschef
Jean-Claude Juncker ein formelles Schreiben im Rahmen des
Notifizierungsverfahrens überreicht. Konkret wenden sich der
Verbraucherzentrale Bundesverband, der Verein Digitale Gesellschaft
sowie der Förderverein Freie Netzwerke gegen die von der
Bundesregierung geplante Neuregelung der Störerhaftung von
WLAN-Betreibern im Telemediengesetz.

Das neue Telemediengesetz sieht zwar vor, dass WLAN-Provider
grundsätzlich nicht als «Störer» für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer
haften. Dazu müssen die Anbieter allerdings «zumutbare Maßnahmen»
ergreifen und beispielsweise das Funknetz verschlüsseln. Das Netz
darf dann nur denjenigen bereitgestellt werden, die zuvor erklärt
haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Sind die Anbieter weder
«geschäftsmäßig» noch als «öffentliche Einrichtung» tätig, müssen sie
die Nutzer außerdem namentlich kennen.

Nach Ansicht der Organisationen verstößt der Gesetzentwurf der
Bundesregierung mit diesen Einschränkungen gegen das Europarecht.
Zudem verhindere das geplante Telemediengesetz eine flächendeckende
Versorgung mit offenen WLAN-Netzen und begründe «erhebliche
Rechtsunsicherheiten beim Betrieb von Cloud-Diensten».

Der Gesetzesentwurf sei nicht mit der E-Commerce-Richtlinie der EU
vereinbar, heißt es in dem Schreiben an Juncker. Außerdem verstoße
die Regelung gegen das EU-Grundrecht auf unternehmerische Freiheit.
«Durch die geplanten Änderungen würde Deutschland bei der
Digitalisierung der Gesellschaft und der Konkurrenzfähigkeit seiner
Online-Wirtschaft daher im internationalen Vergleich weiter ins
Hintertreffen geraten», lautet das Fazit der Organisationen.

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Notifizierungsverfahrens die
Möglichkeit, eine Stellungnahme zu dem neuen Telemediengesetz
abzugeben und Änderungen an dem Entwurf zu verlangen.