In Manching betreibt der Freistaat Bayern eine Aufnahmeeinrichtung für die Unterbringung Asylbegehrender, in der auch asylsuchende ukrainische Staatsangehörige untergebracht sind, die dort aber nicht „festgehalten“ werden. 
Asylverfahren des BAMF zu ukrainischen Staatsangehörigen werden in der Außenstelle Manching erst seit April 2016 durchgeführt. In der Statistik des BAMF wird nicht unterschieden, ob Antragsteller in der der Außenstelle des Bundesamtes zugeordneten Aufnahmeeinrichtung oder anderweitig untergebracht sind. Daher kann zwar eine Aussage darüber getroffen werden, wie viele Asylanträge ukrainischer Staatsangehöriger von der zuständigen Außenstelle des BAMF in Manching abgelehnt wurden.
Ob die betreffenden Personen auch tatsächlich in der Aufnahmeeinrichtung in Manching untergebracht sind oder waren, kann von der Bundesregierung dagegen nicht beurteilt werden.
Im Monat April 2016 hat das BAMF bezogen auf die Außenstelle Manching 76 Asylanträge ukrainischer Staatsangehöriger abgelehnt oder die Verfahren eingestellt. Im Mai 2016 waren es 203, im Juni 2016 95 und im Juli 2016 51 Anträge.
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Quelle: BAMF | roul
