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Umverteilung ukrainischer Flüchtlinge

"Unterbringung von Ukrainern im Sonderlager Manching" lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke. Die Fraktion "Die LInke" hat wiederholt Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, denen zufolge in der besonderen Aufnahmeeinrichtung Manching vermehrt ukrainische Asylsuchende untergebracht sind. Fast eine Million Ukrainerinnen und Ukrainer haben bis Februar 2016 um Asyl oder einen anderen Aufenthaltsstatus außerhalb der Ukraine nachgesucht. Die meisten von ihnen sind nach Russland geflohen. Innerhalb der Europäischen Union haben nach Angaben der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt 22 050 Menschen aus der Ukraine einen Asylantrag gestellt, 7 365 von ihnen in Deutschland.

Den Darstellungen auf der Homepage des BAMF zufolge dient die besondere Aufnahmeeinrichtung Manching zur Erledigung von Asylverfahren von Antrag- stellern aus sogenannten sicheren Herkunftsländern. Nach § 30a Asylgesetz sind für solche Antragsteller beschleunigte Verfahren vorgesehen.

Die Ukraine ist allerdings bislang nicht als sicheres Herkunftsland eingestuft, so dass sich die Frage stellt, warum ukrainische Asylsuchende in Manching festgehalten werden. Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller interpretieren mehrere der betroffenen Ukrainerinnen und Ukrainer ihre Unterbringung bzw. Verlegung nach Manching so, dass damit die Ablehnung ihres Asylantrages praktisch schon feststehe und ihre Abschiebung geplant sei.

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Quelle:  hib - heute im bundestag

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