Was die güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnis angeht, so weist die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfes darauf hin, dass diese in Deutschland erstmalig mit der Gültigkeitsdauer von bis zu zehn Jahren erteilt werde. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer werde sie zeitlich unbefristet erteilt, wenn der Unternehmer die Berufszugangsvorschriften nach wie vor erfüllt.
Eine EU-Gemeinschaftslizenz habe hingegen immer nur die Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Um eine Angleichung zu erreichen, die aus Gründen der Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer erforderlich sei, solle nun künftig die Erlaubnis auch nur noch für zehn Jahre erteilt werden. Inhaber unbefristeter Erlaubnisse könnten diese aber weiterhin unbefristet nutzen, schreibt die Regierung.
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Quelle:Berlin: (hib/HAU)
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