Statt Elon Musk nur Peter Müller auf dem „Grün-Sender“ hören

Von Willy Wimmer

In der Woche vor Weihnachten wollte sich der Deutschlandfunk mit dem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, Herrn Peter Müller, langjähriger Ministerpräsident des Saarlandes, über die AfD unterhalten. Im Mittelpunkt des Gespräches zum Morgenkaffee stand natürlich die Frage nach einem möglichen Verbot. Das war wenige Tage vor der bundesweit gezüchteten Aufregung über Elon Musk, der der AfD kurzerhand im Springer-Konzern die Bedeutung beimaß, als einzige Partei Deutschland noch retten zu können. An dem Zustand des einst tatkräftigen Landes heute besteht kein Zweifel und die AfD ist in allen Fragen die Partei mit dem größten Hang zum Grundgesetz und den Wesensmerkmalen der erfolgreichen Bonner Republik.

Über Elon Musk brach ein Sturm los, der mit den Festtagen nichts mehr zu tun hatte. Alle diejenigen, die mittels der Nichtregierungsorganisationen, der sogenannten Zivilgesellschaft, die Republik seit Jahr und Tag aus der Balance bringen, rührten die Trommeln. Das war eigentlich verspätet. Man hätte nur Peter Müller zuhören sollen. Ausweislich der Tonkonserve beim „Grün-Sender“ lies er sich dergestalt vernehmen, daß ihm bislang keine Daten zu Gesicht gekommen wären, die ein Verbot der AfD rechtfertigen würden.

Peter Müller ist nicht irgendwer. Sein Urteil hat Gewicht. Vielleicht nicht bei denjenigen, die unsere Verfassung und unser Land seit Jahr und Tag so fleddern, daß es derzeit gerade noch zum NATO-Plünderungsgebiet taugt.

Bilder: depositphotos

Die Meinung des Autors/Ansprechpartners kann von der Meinung der Redaktion abweichen. Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 und 3 (1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“