Schuldenerlass für die Ukraine vorgesehen / DDR-Altschulden

Von Hans-Georg Münster 

Auch rund drei Jahrzehnte nach der deutschen Wiedervereinigung ist das Kapitel DDR finanzpolitisch noch nicht abgeschlossen. Immer noch bestehen Forderungen aus Geschäften, die die frühere DDR mit anderen Ländern getätigt hat oder aus Krediten, die an andere Länder vergeben wurden. Es gibt größere Haushaltsprobleme für den deutschen Staat als das Eintreiben der alten DDR-Forderungen; hochinteressant ist aber, wie in Berlin bei der Erledigung mit zweierlei Maß gemessen wird. Das Thema DDR-Auslandsforderungen wurde von der Fraktion Die Linke entdeckt, die eine Anfrage an die Bundesregierung stellte. In der Antwort bezifferte die Bundesregierung die offenen Forderungen der Bundesrepublik aus Auslandsforderungen der DDR an ehemalige Transferrubelländer (früherer Ostblock) auf 68,4 Millionen Euro. Zudem bestehen umgeschuldete Auslandsforderungen in Höhe von 384,3 Millionen Euro. Zu den größten Schuldnern gehören der Irak (95,2 Millionen Euro), dessen Schulden aber erst im Jahr 2028 getilgt werden müssen und Syrien, das 240,7 Millionen Euro noch in diesem Monat (April 2020) an Berlin zahlen soll.

Ein bedeutendes Schuldnerland ist auch die Ukraine, die noch 46 Millionen Euro bezahlen soll. Ein Abkommen mit der Ukraine über die Rückzahlung gibt es nicht. 

Ein solches Abkommen dürfte auch nicht mehr geschlossen werden. Denn im Konflikt zwischen der Ukraine und Russland lässt Berlin in keinem Moment Zweifel daran, dass es an der Seite der Regierung in Minsk steht. In der Antwort auf die Anfrage der Linken heißt es klipp und klar: „Mit der Ukraine konnte in der Vergangenheit keine Regelung zur Anerkennung der Forderung erreicht werden. Angesichts der politischen und finanziellen Lage der Ukraine wird die Niederschlagung der Forderung geprüft.“ Das heißt: Die Ukraine kann sich auf einen Schuldenerlass einstellen. So gut kommt die Regierung in Damaskus nicht weg. Syrien ist in großen Teilen durch den Krieg zerstört. Der Wiederaufbau wird Milliardenbeträge verschlingen. Dennoch hält Deutschland an den Forderungen aus DDR-Zeiten gegen Syrien fest: „Eine Behandlung und Regelung der Rückstände ist erst nach befriedigender Klärung der politischen Situation in Syrien möglich“, stellt die Bundesregierung in der Antwort fest. Vergessen hat man Berlin offenbar, wie der jungen Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg geholfen wurde, damit sie die Kriegsschäden im eigenen Land beseitigen konnte. Im Londoner Schuldenabkommen von 1953 verzichteten ehemalige Kriegsgegner auf einen Großteil der deutschen Auslandsschulden. 

Bilder: @depositphotos Die Meinung des Autors/Ansprechpartners kann von der Meinung der Redaktion abweichen. Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 und 3 (1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. World Economy S.L. aktualisiert in diesem Zuge seine Datenschutzbestimmungen. Gerne möchten wir Sie weiterhin mit unserem Newsletter an Ihre E-Mail-Adresse informieren. Sie haben jederzeit das Recht, der weiteren Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten für die Zukunft zu widersprechen