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Schluss mt der US-amerikanischen (Kino)Technikbevormundung: DCI frei für ALLE! Offener Brief.

Zu Händen deutscher Filmproduzenten, Verleiher, all Jenen, die in Bildungseinrichtungen arbeiten und Mitbürgern, die am Erhalt unserer europäischen Filmkultur interessiert sind.

US-amerikanische Filmverleiher wie Warner Bros., Universal, 20th Century Fox etc. verweigern seit der Umstellung von 35mm-Film auf digitales Kino, offensichtlich unter einem Vorwand, die Belieferung von Kinos mit lediglich sog. DCI-kompatiblen Servern. Wie jedoch scheint, geht es um die Übernahme des gesamteuropäischen Marktes (ohne Russland) und Steuerung von Inhalten und dem Verleihgeschäft seitens der sog. Majors aus den USA. Dem gilt es entgegenzuwirken. 

Die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters schreibt: „Kunst und Kultur brauchen größtmögliche Freiheit, um sich entfalten zu können.“ Wie läßt sich das mit der Ausgrenzung von Kinos mit lediglich DCI-kompatiblen Anlagen auch aus der staatlichen Förderung vereinbaren? Das Ministerium schweigt sich dazu - auch auf Nachfrage - bis heute aus. 

Wir möchten auf diesem Wege in einem ersten Schritt erreichen, dass Filme deutscher Verleiher über deutsche Disponenten gebucht werden, aber auch, dass vor allem mit öffentlichen Geldern (mit)finanzierte Filme ebenfalls endlich „technikfrei“ verfügbar sind. 

Eine Reihe von Kinos wurden und werden, auch mit öffentlichen Geldern, für das rein im privatwirtschaftlichen Interesse durchgesetzte amerikanische DCI konforme Geschäftsmodell mitfinanziert. Wir erwarten generell, mit allen Verleihern (auch mit den US-Majors in Deutschland) auf Augenhöhe verhandeln zu können und von diesen beliefert zu werden. Sicherheits- und andere Vorwände sind übrigens längst fachlich widerlegt, eine Reihe von Filmen wird mittlerweile sogar ohne Verschlüsselung ausgeliefert. Die Ausgrenzung und Diskrimierung DCI-kompatibler Systeme, speziell durch die sog. US-Majors, muss beendet werden! Das gilt auch für die Gestaltung der Leihmieten, vor allem dann, wenn Filme bereits seit längerem „durch die Kinos“ sind. Wir hoffen insgesamt bei all diesen Fragen auf Ihre Mithilfe. 

Die grossen, aber auch speziell die kleineren Filmverleihe, müssten die Digitalisierung eigentlich zwiespältig betrachten: Durch den Verzicht auf Filmkopien können sie zwar über eine Milliarde Dollar pro Jahr einsparen. Außerdem erhalten sie durch DRM eine bessere Kontrolle über ihre Inhalte. Andererseits, müssen die Verleihe befürchten, ihr Oligopol zu verlieren, da Filmproduzenten oder andere Vermarktungsagenturen nun auch ohne einen Verleih ihre Filme in die Kinos bringen können. „Die Erleichterungen für die Verleihfirmen gehen so weit, dass sich die Frage nach deren Existenzberechtigung als Mittler zwischen Rechteinhabern und Kinobetreibern stellt.“ Denkbar wäre, künftig verstärkt auch an Video on Demand (VoD) zu denken bzw. an konzerneigene Vermarktungsketten. Freie Kinobetreiber könnten dabei die freie Marktentfaltung à la TTIP/TiSA nur stören. 

Begründung: 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, 

wir übermitteln Ihnen unser Anliegen zur evtl.Weiterverbreitung. (www.buerger-in-bewegung.de). Nicht nur wir als kleine Abspielstätte freuen uns über kooperative deutsche Verleiher und wollen, dass das deutsch geprägte Verleihwesen auch noch lange so erhalten bleibt. Warum wir Film als Kulturgut bedroht sehen, können Sie unserem Schreiben entnehmen. Eine Beschwerde bei der Kartellbehörde zum Verhalten der US-amerikanischen Verleiher DCI-kompatibler Systeme gegenüber (in unserem Schreiben genauer ausgeführt) ist negativ beschieden worden. 

U.a. wurde es damit begründet, dass nach Auskunft der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) von den geförderten Kinobetrieben fast ausschließlich DCI-Systeme nachgefragt (wurden). Dieses System habe sich am Markt als digitaler Standard de facto durchgesetzt. 

Wie Sie zu den tatsächlichen Abläufen wissen müssen, erfolgte hingegen diese „Nachfrage“ offensichtlich aus gewissen US-amerikanischen Vorgaben heraus. (Zum Thema vorgeblicher Standard s. unsere "Erläuterungen" auf <link http: www.buerger-in-bewegung.de>www.buerger-in-bewegung.de.) 

Nun wollen wir stellvertretend für eine kleine Anzahl von Kinos, die im Schreiben angesprochene Initiative starten und bitten Sie, uns dabei behilflich zu sein. Denkbar wäre auch eine Unterstützung in den Ihnen zugänglichen Gremien, vor allem darin, die unsinnige Blockadehaltung aus den USA gegen DCI-kompatible Systeme endlich zu beenden. 

Im Namen aller 127 Unterzeichner/innen. 

© Verein Förderung der Filmkultur e.V., Höchstadt

ERKLÄRUNG zu den Ausführungen von Frau Grütters
ï „Pläne der Bundesregierung, bezüglich technischer Standards in die Verleihpolitik von Filmverleihern einzugreifen, bestehen nicht.“
Die Antwort von Frau Grütters ist nicht die Antwort auf die Frage von Frau Rösner, weil es andere Instrumente gibt, z.B., dass die Verleiher keine Förderungen erhalten, wenn sie alternative Kinos nicht unterstützen.
Zudem gab es am Beginn der Digitalisierung der Kinos deutliche Stellungnahmen:
Stellungnahme des Vorstands der AG Verleih – Verband unabhängiger Filmverleiher e.V. zum aktuellen BKM-Modell für die Digitalisierung der Kinos
"... Es sei abschließend festgestellt, dass wir als unabhängige Filmverleiher der bevorstehenden Digitalisierung des Kinos weiterhin positiv gegenüberstehen und bereit sind, uns mit angemessenen Anteilen an ihrer Finanzierung zu beteiligen. Oberste Kriterien sollten dabei die Beibehaltung des offenen, unbeschränkten Zugangs zu den Kinoprojektionen und die Bewahrung, möglichst den Ausbau der einzigartigen und vielfältigen deutschen Kino- und Filmlandschaft sein. Die derzeitige Entwicklung des digitalen Roll Outs stellt nach unserer festen Überzeugung aber im Gegenteil eine massive Bedrohung dieser Kino- und Filmlandschaft dar, deren Auswirkungen noch nicht ausreichend durchdacht und berücksichtigt wurden. 

(Vorstand der AG Verleih, 17.8.2010)" 

"... die Forderung nach Technologieneutralität, die eine Förderung auch unterhalb des sog. DCI-Standards ermöglichen soll, um die Kostenbelastung der Kinobetreiber deutlich geringer zu halten. ..." aus: Vorschlag der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Entschließung des Ausschusses für Kultur und Medien, zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Soizalausschuss und den Ausschuss der Regionen „Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung für das europäische Kino“ (KOM-Nr.(2010)487 endg.; Ratsdok.-Nr: 14119/10)) 

Die AG Kino hat übrigens 2012 in einem Papier offensichtlich auch die Förderung von alternativen technischen Lösungen angesprochen. 

ï „Wie schon bei der BKM-Digitalisierungsförderung im Zeitraum 2011-2013, gab es auch seitens der antragsberechtigten Kinos keine nennenswerte Nachfrage nach einer Förderung alternativer Standards.“ 

Wie Sie zu den tatsächlichen Abläufen erfahren können, erfolgte hingegen diese „Nachfrage“ nach DCI-konformen Anlagen tatsächlich aus gewissen US-amerikanischen Vorgaben heraus. (Zum Thema vorgeblicher Standard s. unsere Erläuterungen). 

Anlage:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/8052
18. Wahlperiode 08.04.2016

Bilder: @depositphotos / @Verein Förderung der Filmkultur e.V

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Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 und 3
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