Sascha Tamm, Experte und Politologe (Friedrich Naumann Stiftung) über Sanktionen und Wirtschaftsinteressen

Sascha Tamm, Experte und Politologe (Friedrich Naumann Stiftung) über Sanktionen und Wirtschaftsinteressen

World Economy hat mit Sascha Tamm, Experte, Politologe und Russlandkenner ein Interview über die aktuelle Lage angesichts der Wirtschaftssanktionen gegen Russland geführt. 

W.E.: Wie weit darf die EU allein über Sanktionen entscheiden? Haben der Bundestag und die Bundesregierung dabei etwas zu sagen?

Sascha Tamm: Ich denke in den meisten Fällen wird ja die EU die Entscheidung treffen, weil wir ein gemeinsames Handelsgebiet sind. Es bringt nicht viel, wenn die Bundesregierung etwas allein entscheidet. Ich glaube, das lässt sich unter den jetzigen Bedingungen fast nur auf europäischer Ebene entscheiden. Aber dann muss der Bundestag natürlich vorher zustimmen. Die Frage ist, ob wir das können. Und aus meiner Sicht können wir das inzwischen nicht mehr. Weil gerade die Außenhandelspolitik - EU-Politik ist. Natürlich könnten wir bei bestimmten Gütern, die nur wir produzieren Extra-Sanktionen verhängen, aber umgedreht - Sanktionen, die auf europäischer Ebene ausgesprochen sind, nicht umzusetzen - das können wir nicht. Die Entscheidungen über alle Maßnahmen im Außenhandel der EU können nur auf europäischer Ebene getroffen werden. Nur ist die Bundesregierung natürlich in der Lage das zu blockieren, weil diese Entscheidung einstimmig getroffen werden muss. Aber, wenn der Beschluss einmal getroffen ist, dann kann die Bundesregierung nicht mehr aussteigen. Sie könnte theoretisch eigene Sanktionen verhängen, wenn sie das will, ohne die anderen Länder zu fragen, aber das ist natürlich auch schwierig, weil man das dann über Drittländer sehr leicht umgehen könnte.

W.E.: Ist es denkbar, dass ein Unternehmer oder  auch mehrere gegen eine solche Entscheidung klagen?

Sascha Tamm: Natürlich kann gegen eine solche Entscheidung geklagt werden, vor dem Europäischen Gerichtshof, zum Beispiel. Die Frage ist, welche Rechtsgrundlage man dafür hat. Wenn es eine politische Entscheidung ist, die letztlich von allen Regierungen getragen wird, ist es aus meiner Sicht schwer dagegen zu klagen. Es ist natürlich immer die Frage, inwieweit es ein Eingriff in bereits bestehende Verträge darstellt. Man könnte sich also bei bereits bestehenden Verträgen theoretisch Schadensersatzforderungen vorstellen. Aber bei dem Verbot neue Verträge abzuschließen, da sind die Chancen, glaube ich, gering. Natürlich ist es ein Eingriff in die Handelsfreiheit. Das lässt sich gar nicht bestreiten. Die Frage ist nur, inwieweit er begründet ist. Und ich glaube, hier wird er eben begründet mit einem Verstoß eines Landes, des Landes mit dem Handel betrieben wird, gegen völkerrechtliche Normen. Die Begründung für den Eingriff, ist also ziemlich stark, würde ich sagen. Wenn man überhaupt Sanktionen verhängt, dann ist das die wirkliche Begründung dafür. Aber es ist ein Eingriff und er muss immer sehr gut begründet sein und man muss vor allem auch irgendwie die Aussicht haben, dass das erfolgreich ist und, dass das andere Land sein Verhalten ändert.

W.E.: Waren die Wirtschaftssanktionen gegen Russland eine erfolgreiche Maßnahme? 

Sascha Tamm: Man kann das jetzt noch nicht wirklich sagen. Natürlich, merkt man in Russland die Folgen. Vielleicht, nicht so stark wie einige hier sich das vorgestellt haben, weil es auch verschiedene Umgehungsmöglichkeiten gibt. Ich denke, wo man in Russland am stärksten die Folgen spürt, ist bei den Sanktionen im Finanzsektor, weil es für die Russischen Unternehmen, gerade für die Banken, sehr schwer ist sich zu refinanzieren. Die Sanktionen sollen aber eigentlich nicht die Wirtschaft schädigen, sondern die Regierung zu anderen Handlungen verleiten, zur Änderung ihres Handelns bewegen und da ist es, glaube ich, zu kurz, um etwas sagen zu können. Bis jetzt kann man sagen, dass die Sanktionen nicht erfolgreich waren. Aber man kann doch nicht erwarten, dass es innerhalb von einigen Monaten erfolgreich ist. 

W.E.: Aber die Sanktionen wurden doch schon vor einem Jahr verhängt?

Sascha Tamm: Na ja, ich glaube, solche Sanktionen brauchen ein bisschen länger, um erfolgreich sein zu können. Und es gibt ja noch einen zweiten Aspekt: einerseits, ändert Russland sein Verhalten dadurch erstmal nicht, andererseits, sollen die Sanktionen ja auch eine Signalwirkung haben, als Abschreckung vor anderen Handlungen. Und das kann man vielleicht etwas positiver bewerten. Aber den Erfolg zu bewerten, ist natürlich schwierig. Bei Sanktionen muss man sehr genau gucken, welche Teile der Wirtschaft man versucht anzugreifen und auch, welche Personen. Ich bin da immer zwiegespalten, ob das sehr viel bringt, aber es hängt auch von der Stärke der Sache ab, gegen die man da vorgeht. Gegen den Iran, denke ich schon, dass es sie wenigstens soweit wirtschaftlich geschwächt hat, dass sie von verschiedenen großen Verrücktheiten, auch in ihrer Umgebung, Abstand genommen haben. Aber das kann ich nicht sehr gut beurteilen, muss ich sagen. Ich halte es selbst auch immer für eine sehr schwierige Frage. 

W.E.: Kann der Schaden, den die deutsche Wirtschaft durch diese Sanktionen erlitten hat, schon irgendwie abschätzt werden?

Sascha Tamm: Es gibt einen Schaden. Er wird auf irgendwas über mehrere hundert Millionen geschätzt. Milliarden sind es, glaube ich, nicht, sonst hätten wir wirklich schon einen Einbruch im Wirtschaftswachstum erlebt, aber den haben wir nicht. Man könnte sagen, ohne die Sanktionen wäre das Wirtschaftswachstum noch etwas größer, aber so wichtig ist Russland für die deutsche Wirtschaft dann doch wieder nicht. Es sind aber einzelne Unternehmen existenziell bedroht, einige Mittelständler.