Angeblich sollen sie seither zehn bewaffnete Raubüberfälle auf Super- märkte und Geldtransporter schwerpunktmäßig in Niedersachsen, aber auch in anderen Bundesländern, begangen haben.Beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes (BGH) bestehen gegen drei ehemalige Aktivisten der sogenannten Rote Armee Fraktion (RAF) noch Haftbefehle. Gesucht werden die seit Jahren untergetauchten mutmaßlichen Terroristen Ernst-Volker Staub, Daniela Klette und Burkhard Garweg.
Ihnen wird vorgeworfen, der 3. Generation der RAF angehört und Straftaten begangen zu haben. Gegenstand der Haftbefehle sei auch die Beteiligung der drei Personen an einem Überfall auf einen Geldtransporter in Duisburg-Rheinhausen am 30. Juli 1999.Die Gesamtzahl der den flüchtigen, mutmaßlichen Mitgliedern der „3. Generation der RAF“ zur Verfügung stehenden Waffen ist der Bundesregierung nicht bekannt.Es ist einzukalkulieren, dass die mutmaßlichen Mitglieder der sogenannten 3. Ge- neration der RAF zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes erneut gleichgelagerte Raubdelikte begehen könnten.
Dies dürfte maßgeblich davon bestimmt sein, in- wieweit die den Gesuchten aktuell zur Verfügung stehenden Geldmittel zu deren dauerhafter Unterhaltssicherung ausreichen.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass bereits mehrere ehemalige Mitglieder der „RAF“ verstorben sind. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass eine dieser Personen unter falscher Identität beerdigt wurde.Es gebe "keine ausreichend sicheren Rückschlüsse auf eine tatsächlich noch immer aktuelle politische Tatmotivation". Somit sei davon auszugehen, dass es sich bei der Überfallserie "um eine reine Geldbeschaffung zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts der Täter im Untergrund handelt".
Die linksterroristische RAF hatte 1998 ihre Selbstauflösung bekannt gegeben.
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Quelle: Deutscher Bundestag
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