Potsdam (dpa) - Im Prozess um eine Geiselnahme im ICE Berlin-Hamburg
muss sich der Angeklagte nun wegen eines Staatsschutzdelikts
verantworten. Das Landgericht Potsdam habe das Verfahren an das
Kammergericht Berlin weitergegeben, erklärte der Vorsitzende Richter
am Montag in Potsdam. Ein 24-Jähriger aus Künzelsau
(Baden-Württemberg) hatte gestanden, den Zug aus politischen Motiven
im November 2014 gekapert zu haben.
Er habe mit einer Schreckschusspistole den Zugchef und bis zu sechs
Passagiere bedroht. Um sich Respekt zu verschaffen, schoss der Mann
damals in einen Sitz. Dann forderte er vom Zugchef, dass dieser ein
Schreiben mit Forderungen am Telefon vorliest. Darin verlangte er,
dass der Bundespräsident, die Kanzlerin und der Bundesaußenminister
«auf das Schärfste» missbilligen sollten, dass Palästina von Spanien,
Schweden und Großbritannien als eigenständiger Staat anerkannt wird.
Zudem sollten 500 000 Euro an ihn gezahlt werden. Er wurde von einem
Fahrgast überwältigt und von der Bundespolizei festgenommen.
Der Zug wurde gestoppt. Die Fahrgäste mussten in einen anderen ICE
nach Hamburg umsteigen. Den gestoppten Zug untersuchte die
Spurensicherung. Weil zunächst Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit
bestanden, wurde der 24-Jährige nach der Tat in den Maßregelvollzug
gebracht. Später attestierte ihm ein Gerichtsgutachter volle
Schuldfähigkeit - und er kam in Untersuchungshaft.