Politisches Telegramm

Von Dr. Norbert van Handel

1) Unter dem Titel: WIR DÜRFEN EINE „RECHTMÄSSIGE“ FREIHEITSBERAUBUNG NICHT TOLERIEREN“ schreibt eine der bekanntesten Journalistinnen des Landes unter anderem: „Wie würden Sie ein Land bezeichnen, in dem eine Person allein, ohne Befassung des Parlaments oder der Gerichte, unter nicht klar definierten Voraussetzungen auf unbestimmte Zeit ein ganzes Volk unter Hausarrest stellen kann? In dem jederzeit Staatsvertreter Nachschau halten dürfen, ob man als unbescholtener Bürger schön brav zu Hause ist? Wo der Staat immer weiß, wo man mit wem war und in dem Vernadern zum System zählt? Würden Sie so ein Land als freie Demokratie bezeichnen? Würden Sie in so einem Land leben wollen? Wohl eher nicht.“
Genau dies plant aber der Gesundheitsminister in einer Gesetzesänderung, in der all dies möglich wird - die Grundrechte aller Bürger sollen massiv eingeschränkt werden.
Dieser Gesetzesentwurf, der dramatisch gegen jede freiheitliche Grundordnung verstößt, ist mitten in der Ferienzeit und mit einer Frist von nur 14 Tagen in Begutachtung geschickt worden.
2) Wie sehen die Fakten aus: mit 26.08.2020 gab es in Österreich 725 Verstorbene. Inwieweit sie an oder mit Corona verstorben sind, wird nicht ausgewiesen.
Weiters wird nicht ausgewiesen, wie viele Personen etwa im letzten Jahr in der Vergleichszeit gestorben sind.
Betont muss werden, dass jeder Tote grundsätzlich immer und überall zuviel ist und dass unser Mitgefühl dem Leid der Hinterbliebenen gilt.
Fest steht, dass es im Laufe der Zeit wesentlich gefährlichere Viren gab, die ganze Städte und ganze Landstriche erfassten.
Klar ist aber auch, dass die Zahl von 725 bei einer Bevölkerungsanzahl von etwa
8 Millionen in keiner Weise geeignet ist eine Gesundheitsdiktatur einzuführen und ein Land an die Grenze des Kollaps zu führen:

  • Hunderte Menschen konnten nicht im Spital behandelt werden, weil alle Spitäler, ob notwendig oder nicht, für Corona Kranke reserviert waren.

  • Zig tausende Arbeitnehmer werden ihre Jobs verlieren, weil sie aus der derzeit noch subventionierten Kurzarbeit nie mehr in ein normales Beschäftigungsverhältnis zurückkehren werden.

  • Tausende Betriebe werden in Insolvenz gehen. Die wirtschaftliche Grundlage vieler kleiner Unternehmerfamilien wird nachhaltig zerstört sein. 

  • Der Wirtschaftsaufschwung einer Exportnation wird keineswegs so schnell funktionieren, wie erhofft, da auch die Abnehmerländer ökonomisch dramatisch geschwächt sind.

Zahlreiche Verordnungen des Gesundheitsministers sind verfassungswidrig, andere haben bis zu 27 Fehler in einem Text, Maßnahmen werden unkoordiniert und überfallsähnlich exekutiert.

  • Z.B. hat eine neue Verordnung am vergangenen Wochenende zu einem Chaos an Kärntens Grenzen zu Slowenien geführt.

  • Eltern mit Kindern saßen verzweifelt in überhitzten Autos, ohne Getränke, ohne Toiletten, ohne Versorgung.

  • In anderen Ländern hätte das katastrophale Missmanagement eines Gesundheitsministers längst zu personellen Konsequenzen geführt.

Jetzt aber stellt sich die Frage, wer eigentlich für die tausenden Corona Geschädigten da ist?
Wer vertritt ihre Rechte?
Wer unterstützt die vielen Existenzen, die Dank einer verantwortungslosen Politik zerstört wurden?
Zunehmend verliert der Staatsbürger das Vertrauen in die Regierung in der niemand die Verantwortung übernimmt.
Man kann auf die politischen Konsequenzen gespannt sein, denn einfach zur Tagesordnung überzugehen, wird kaum gelingen.
Wenn aber die Regierung heimlich einen zweiten Lockdown plant

  • ist die Wirtschaft kaputt,

  • der Tourismus ruiniert,

  • die Landwirtschaft weiter geschädigt,

  • die Menschen verzweifelt und

  • jede Freiheit weg.

Will man das?

Bilder @depositphotos
Die Meinung des Autors/Ansprechpartners kann von der Meinung der Redaktion abweichen. Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 und 3 (1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“