Die genannte Anzahl von 28 beteiligten deutschen Banken lässt sich seitens der Bundesregierung nicht nachvollziehen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Namentlich genannt werden in den sogenannten „Panama Papers“ 14 deutsche Institute in der Zuständigkeit der BaFin.
Im Rahmen einer effektiven Geldwäschebekämpfung soll die Financial Intelligence Unit, die aktuell noch beim Bundeskriminalamt angesiedelt ist, als administrative Behörde in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen verlagert werden.
Mit der Verlagerung der Financial Intelligence Unit vom Bundeskriminalamt (Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern) zur Generalzolldirektion (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen) soll sie ausgebaut und als Zentralstelle für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen mit einer umfassenden Filterfunktion ausgestattet werden. So sollen Verdachtsmeldungen nach dem Geldwäschegesetz (GwG) bei der Financial Intelligence Unit aufgenommen, ana- lysiert, mit vorhandenen Informationen abgeglichen und angereichert sowie nach Erhärtung des Verdachts an die entsprechenden Stellen weitergeleitet werden.
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