OVG entscheidet über Gemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad

Lüneburg/Berlin (dpa) - Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) will möglichst bald im Streit überGemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad Airways entscheiden. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts amDienstag in Lüneburg mit. Die Beschwerde von Ethiad gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig seidort am Montag eingegangen und werde an das OVG in Lüneburg weitergeleitet, sagte die Sprecherin. «Dann wirdder zuständige 7. Senat prüfen, ob eine Begründung der Beschwerde bereits enthalten ist.»Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hatte Ende Dezember in einem Eilverfahren entschieden, dass dieangeschlagene Air Berlin auf 31 Strecken ab dem 16. Januar keine Gemeinschaftsflüge mit Etihad mehr anbietendarf. Etihad hatte angekündigt, den Beschluss anzufechten. Der Staatskonzern aus Abu Dhabi will, dass dassogenannte Codesharing weiter erlaubt bleibt.Dabei verkauft Etihad Air-Berlin-Flüge als eigene. Etihad ist mit einem Anteil von 29,2 Prozent größter Aktionär undhat Air Berlin bereits finanziell unterstützt. Die gemeinsame Vermarktung von Flügen ist für Air Berlin ein wichtigerGeschäftspfeiler. Der Streit hatte sich am Montag verschärft. Etihad warf der Bundesregierung Protektionismuszugunsten der deutschen Konkurrentin Lufthansa vor.