Anspruchsberechtigt auf eine Einmalzahlung in Höhe von 10.500 Euro sollen DDR-Dopingopfer sein, die nach dem ersten Dopingopfer-Hilfegesetz aus dem Jahr 2002 keine finanziellen Hilfen erhalten haben.
"Doping ist die beabsichtigte oder unbeabsichtigte Verwendung von Substanzen aus verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden entsprechend der aktuellen Dopingliste.“ beschreibt Doping das Internationale Olympische Komitee (IOC).
Anspruchsberechtigt sind Personen, die "erhebliche Gesundheitsschäden" erlitten haben, "weil ihnen als Hochleistungssportlern oder -nachwuchssportlern der ehemaligen DDR ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingsubstanzen verabreicht worden sind".
World Economy /Deutscher Bundestag
