Nach dem Abschluss des Handelsvertrages zwischen China und der EU sollte die Europäische Union eine Mitgliedschaft in der „Shanghai-Organisation für Zusammenarbeit“ anstreben.

Nach dem Abschluss des Handelsvertrages zwischen China und der Europäischen Union  hat sich der langjährige Vizepräsident der Parlamentarischen Versammlung der KSZE/OSZE, Willy Wimmer, dafür ausgesprochen, die damit zutage tretende Dynamik in den Beziehungen zwischen China und der Europäischen Union im Interesse der transkontinentalen Sicherheit und Konfliktvermeidung zu nutzen. Die Europäische Union sollte zu diesem Zweck eine enge Zusammenarbeit mit der sogenannten „Shanghai-Organisation für Zusammenarbeit (SOC)“ aufnehmen, die zu einer Mitgliedschaft der Europäischen Union in der SOC führen könnte. Dies äußerte Willy Wimmer heute in einem Gespräch mit dem Herausgeber von „World Economy“, Prof. Dr. Alexander Sosnowski, Berlin.

Die SOC wurde 2001 nach einer erfolgreichen Vorarbeit des kasachischen Staatspräsidenten Naserbajev und einer Vorphase als „Shanghai five“ gegründet. Der heutige kasachische Staatspräsident Tokajev war mein enger Gesprächspartner in seiner damaligen Funktion bei den Vorbereitungsgesprächen in der kasachischen Hauptstadt Almaty. Uns verband die Bemühung, nach den erfolgreichen Erfahrungen in Europa mit der KSZE in der Neugestaltung der politischen Situation  und der Wiedervereinigung Deutschlands, die Erfahrungen der KSZE für die Bewältigung anstehender Probleme in Asien zu nutzen.
Die heutige globale Situation gebietet es deshalb, nicht nur in Fragen der transkontinentalen Sicherheit eng zusammenzuarbeiten. Der zwischen China und der EU geschlossene Handelsvertrag macht es nötig, politisch flankierende Formen der Zusammenarbeit zu finden. Da Duisburg mit Shanghai über eine effiziente Bahnverbindung zusammengerückt ist, wird die Dimension enger Zusammenarbeit offenkundig.

Bilder @depositphotos

Die Meinung des Autors/Ansprechpartners kann von der Meinung der Redaktion abweichen. Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 und 3 (1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“