Nach antisemitischen Übergriffen in der Berliner Kreisliga hat TuS Makkabi III die Bestrafung des Liga-Konkurrenten Meteor 06 III begrüßt. Das Sportgericht des Berliner Fußball-Verbandes (BFV) hatte am Wochenende den als Haupttäter ausgemachten Meteorspieler bis 2017 gesperrt und mit einer Geldstrafe von 300 Euro belegt. Außerdem werden Meteor 06 «wegen erwiesener rassistischer Verfehlungen in mindestens einem Fall zusätzlich noch weitere drei Punkte abgezogen», wie es im BFV-Urteil hieß.
Das beim Stand von 1:0 für Makkabi am 30. August nach Zuschauer-Ausschreitungen abgebrochene Spiel wurde als Sieg für Makkabi gewertet. Zudem wurden die nach der sofort erfolgten Suspendierung der Meteor-Mannschaft ausgefallenen Spiele als verloren gewertet. Die Kosten des Verfahrens hat der BFC Meteor 06 zu tragen.
«Der TuS Makkabi Berlin begrüßt dieses klare Urteil und hält es für ein wichtiges Signal in Zeiten, wo verbale wie auch physische Übergriffe bei Fußball-Spielen immer weiter um sich greifen. Der Berliner Fußball-Verband macht damit deutlich, dass er gewillt ist, sich mit aller Macht diesen schlimmen Tendenzen entgegen zu stellen», hieß es am Sonntag in einer Pressemitteilung des jüdischen Clubs.
Das am 18.09. tagende Sportgericht des Berliner Fußball-Verbandes hat in der Sache des abgebrochenen Spiels zwischen dem TuS Makkabi III und dem BFC Meteor III folgende Urteile gefällt:
- Der Meteor-Spieler A. K. wird wegen seiner körperlichen wie auch verbal-rassistischen Attacken mit einer Sperre bis zum 30.06.2017 belegt. Dazu wurde er zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 300 € verurteilt.
- Das o.g. abgebrochene Punktspiel wird für den TuS Makkabi als gewonnen gewertet. Makkabi hatte zum Zeitpunkt des Abbruchs mit 1-0 Toren geführt.
- Die bisher durch die seinerzeit erfolgte sofortige Suspendierung der Mannschaft von Meteor 06 ausgefallenen Pflichtspiele der Mannschaft werden für Meteor als verloren gewertet.
- Der Mannschaft vor Meteor 06 werden wegen erwiesener rassistischer Verfehlungen in mindestens einem Fall zusätzlich noch weitere 3 Punkte abgezogen.
- Die weiteren, individuell beschuldigten drei Spieler des BFC Meteor 06 werden nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ freigesprochen. Hier lagen gegensätzliche Aussagen zum Verhalten vor, sodass ihre Verfehlungen nicht eindeutig nachgewiesen werden konnten.
- Die Kosten des Verfahrens hat der BFC Meteor 06 zu tragen.
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