@depositphotos

Jobcenter Inkasso-Verfahren wegen 7.Euro Forderung

Dem Inkasso der Bundesagentur für Arbeit obliegen ab dem Zeitpunkt der Zahlungsstörung einer Forderung alle notwendigen Aufgaben, die bis zum endgültigen Abschluss eines Einziehungsverfahrens notwendig werden. 

Das von der BA im Rahmen des Einzugsverfahrens genutzte IT Verfahren lässt Auswertungen nur belegbezogen und nicht personenbezogen zu.

Kann eine Forderung im Rahmen des laufenden Leistungsbezuges aufgerechnet werden, wird sie systemseitig nicht als Forderung im Sinne des Forderungseinzugs ausgewertet; gleiches gilt für eine Forderung, für die unabhängig von einem Leistungsbezug Einzahlungen geleistet werden.

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen zum Forderungsbegriff ergibt sich zum 30. September 2016 eine Gesamtforderungshöhe im SGB III von 1,3 Mrd. Euro und im SGB II von 3,1 Mrd. Euro.

Die Bundesregierung sieht einen Reformbedarf bei der Organisation der Inkasso-Verfahren nicht.

world economy

Quelle: <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd>dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/102/1810299.pdf