Anfang August 2016 versandte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine Publikation mit dem Titel „Wie erkenne ich extremistische und geheimdienstliche Aktivitäten? Eine Handreichung für Flüchtlingshelferinnen und - helfer“. Die Publikation zielt nach Aussage des BfV darauf ab, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dabei Hilfestellung zu geben, „extremistische“ Bestrebungen bei Flüchtlingen und Flüchtlingshelfern zu erkennen und zu unterbinden.
Im Phänomenbereich „Ausländerextremismus“ sind, bezogen auf die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK), in Deutschland mehr als 100 Fälle bekannt geworden, bei denen durch der PKK zuzurechnende Personen Aktivitäten in Bezug auf Flüchtlinge entfaltet wurden.
Deutsche Linksextremisten hingegen brachten sich vor allem auf dem Höhepunkt der „Flüchtlingsdiskussion“ in die Unterstützung von Flüchtlingen sowohl im Inland als auch im Ausland aktiv ein.
Im Bereich Islamismus liegen über 600 Hinweise auf Aktivitäten in Deutschland lebender Islamisten mit Bezug zu Migranten vor. Darunter befinden sich ca. 360 Hinweise zu unmittelbaren Kontaktaufnahmeversuchen. Zum Teil treten Islamisten unmittelbar an die Bewohner dieser Einrichtungen heran und verteilen Geld- und/oder Sachspenden (wie zum Beispiel Koranexemplare und Gebetsteppiche). Zusätzlich offerieren sie Unterstützung bei Behördengängen, bieten sich als Sprachmittler an oder laden zu einem Moscheebesuch oder zur Teilnahme an Feierlichkeiten ein. Gelegentlich wird den Migranten auch eine Unterkunft außerhalb ihrer Einrichtung oder eine allgemeine Unterstützung bei der Ausübung ihres Glaubens angeboten, unter anderem durch das Abhalten von Gebeten, religiösen Feiern oder Koranunterricht in Migrantenunterkünften.
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Quelle: hib/STO
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