Von Petra Klingbeil, dpa
Die Aufregung um einen verschärften Urheberschutz für Fotos vor dem
Hintergrund öffentlicher Gebäude hat sich gelegt. Das EU-Parlament
hat klare Position für die Foto-Freiheit bezogen.
Straßburg (dpa) - Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden und
Kunstwerken wird europaweit nicht weiter eingeschränkt. Das
EU-Parlament lehnte am Donnerstag in Straßburg einen Angriff auf die
sogenannte Panoramafreiheit ab. Die Abgeordneten stimmten mit
überwältigender Mehrheit gegen eine Erweiterung des Urheberrechts.
«Bürgerinnen und Bürger können in den meisten Ländern weiterhin
unbesorgt Selfies posten und sich berühmte Bauwerke in Wikipedia
ansehen», sagte die Berichterstatterin des Parlaments, die
Piraten-Politikerin Julia Reda, die zur Fraktion der Grünen gehört.
Für Deutschland und die meisten Staaten in der EU sind damit
weiterhin Aufnahmen öffentlicher Gebäude und Kunstwerke erlaubt, auch
wenn sie für kommerzielle Produkte erstellt werden. In Frankreich,
Italien, Belgien, Luxemburg, und Griechenland gilt aber weiterhin
keine Panoramafreiheit. So bedürfen kommerzielle Aufnahmen der
Nachtbeleuchtung des Eiffelturms in Paris weiterhin einer Zustimmung
der Veranstalter.
Der Beschluss des Parlaments zur Reform des Urheberrechts ist noch
nicht bindend. Der eigentliche Vorschlag für ein neues Gesetz
(EU-Richtlinie) kommt im Herbst von der EU-Kommission. Damit soll die
bisherige Richtlinie von 2001 an das Internet-Zeitalter angepasst
werden. «Damals gab es weder Smartphones noch YouTube oder Facebook.
Der grenzüberschreitende Austausch von Werken, die unter das
Urheberrecht fallen, hat seitdem rapide zugenommen», sagte Reda.
Im Vorfeld hatte es heftige Diskussionen gegeben. Profi-Fotografen
befürchteten, dass ihre Arbeit in der Öffentlichkeit massiv
beeinträchtigt wird. Bürger waren besorgt, sich möglicherweise mit
harmlosen Urlaubsfotos angreifbar zu machen, nur weil das Bild neben
einer Werbeanzeige auf Facebook erscheinen könnte.
Die Diskussion hatte der französische Liberale Jean-Marie Cavada
ausgelöst. Er hatte im Rechtsausschuss des Parlaments die gewerbliche
Nutzung von Fotos an die Einwilligung der Urheber gekoppelt,
entsprechend der Gesetzeslage in Frankreich. Dafür waren zunächst
auch Christdemokraten und Sozialdemokraten. Dem Proteststurm im Netz
setzten sie aber nichts entgegen. Der für Digitalwirtschaft
zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger sprach auf Twitter von
einem «Missverständnis». «Für die Kommission kann ich Entwarnung
geben. Hier ist keine Einschränkung geplant», sagte er.
In dem Parlamentsbeschluss ging es aber nicht nur um die Freiheit,
vor Sehenswürdigkeiten Selfies zu machen. «Insgesamt ist der Bericht
trotz einiger Makel ein Schritt in Richtung einer zeitgemäßen
Urheberrechtsreform», lautet das Urteil der Berichterstatterin Reda.
Sie freute sich darüber, dass dem umstrittenen Leistungsschutzrecht
für Presseverleger aus Deutschland und Spanien in dem Bericht nicht
der Weg nach Europa bereitet wurde.
Den Netzaktivisten in Deutschland fällt die in dem Report formulierte
Rechtsänderung nicht deutlich genug aus: «Das EU-Parlament hat sich
leider eher für ein Reförmchen als für eine Reform des Urheberrechts
ausgesprochen», erklärte der Verein Digitale Gesellschaft. «Wir
vermissen ein klares Nein zum Geoblocking ebenso wie ein Ja zu Fair
Use und einem Recht auf Remix. Ein Urheberrecht, das fit für das
digitale Zeitalter ist, sieht anders aus», sagte Alexander Sander,
Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft.
Foto: ARCHIV - Der Eiffelturm in Paris, Frankreich, aufgenommen am 31.03.2009. Der unbeleuchtete Eiffelturm darf von jedermann ohne Einschr‰nkungen fotografiert werden;†Bilder des n‰chtlich beleuchteten Wahrzeichens d¸rfen jedoch nur mit Genehmigung kommerziell genutzt werden. Das EU-Parlament diskutiert an diesem Donnerstag ¸ber den Vorschlag, die Panoramafreiheit einzuschr‰nken. EPA/LUCAS DOLEGA/dpa
