EU-Kommission geht Uber-Beschwerde gegen Deutschland nach

Brüssel (dpa) - Die Brüsseler EU-Kommission geht der Beschwerde des
Fahrdienst-Vermittlers Uber gegen Deutschland nach. Das erfuhr die
dpa aus informierten Kreisen. Die EU-Kommission hat von Deutschland
genauere Informationen «zum deutschen Regulierungsrahmen bezüglich
Taxis und Mietwagen mit Fahrern» verlangt, wie das
Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch bestätigte.

Ob es ein formelles Verfahren gegen Deutschland gehen wird, ist noch
nicht absehbar. Bei den meisten der sogenannten «Pilot»-Prozeduren
kommt es laut EU-Kommission zu keinem offiziellen Verfahren wegen der
Verletzung von EU-Recht.

Der umstrittene Fahrdienst-Vermittler hatte sich bereits im Februar
bei der EU-Kommission über Einschränkungen seines Geschäfts in
Deutschland beschwert. Dabei ging es um die Angebote UberPop
(Privatleute bieten mit ihren Autos über eine Handy-Anwendung
Fahrdienste an) und UberBlack (Vermittlung von Chauffeursdiensten mit
Mietwagen). UberPop wird derzeit in Deutschland nicht angeboten,
UberBlack gibt es in Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg.

Konkret nimmt Uber bei seiner Beschwerde das deutsche
Personenbeförderungsgesetz und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb
ins Visier - und deren Anwendung durch deutsche Gerichte und
Behörden. Das Unternehmen sieht sich in einem unfairen Nachteil
gegenüber Taxi-Anbietern. «Obwohl wir eine digitale
Vermittlungsplattform sind, fallen wir unter Gesetze, die noch aus
den 1950er Jahren stammen», beklagte ein Sprecher.