Zum Stichtag 22. März 2016 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS II) 576 Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Abzüglich der Haftbefehle ausländischer Behörden richteten sich diese gegen insgesamt 441 Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden.
Die Haftbefehle untergliedern sich folgendermaßen: 
- Haftbefehle zur Strafvollstreckung: 499Fahndungen
- Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens: 60 Fahndungen
- Haftbefehle im Falle des Absehens von Vollstreckung bei Auslieferung und Ausweisung: 11 Fahndungen
- Haftbefehle zur Unterbringung: EineFahndung
- Haftbefehle aufgrund von Regelungen des Asyl- bzw. Aufenthaltsgesetzes: keine
- Haftbefehle ausländischer Behörden: Fünf Fahndungen.
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Quelle: Deutscher Bundestag
