Mit der von der Bundesregierung im Februar 2011 beschlossenen „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland“ wurden wesentliche Weichenstellungen für eine zukunftsgerichtete Cyber-Sicherheitspolitik vorgenommen.
Cyber-Sicherheit ist inzwischen zu einem wesentlichen Baustein einer Vielzahl strategischer Konzepte und ressortübergreifender Vorhaben der Bundesregierung geworden. Es hat sich gezeigt, dass auch staatliche Institutionen zur Gewährleistung von Cyber-Sicherheit zu- nehmend vernetzt vorgehen müssen. Innere und äußere Sicherheit im Cyber-Raum sind nicht mehr trennscharf voneinander abzugrenzen. Die Wahrung der Cyber-Sicherheit und die Verteidigung gegen Cyber-Angriffe sind so zu einer gesamtstaatlichen Aufgabe geworden, die gemeinsam zu bewältigen ist.
Die Cyber-Bedrohungslage in Deutschland ist von steigender Komplexität und Interdependenz der eingesetzten Technik und sich ständig wandelnden Bedrohungen geprägt.
Die Folgen von Cyber-Angriffen beschränken sich nicht auf den Cyber-Raum. Erfolgreiche Angriffe können gesellschaftliche, wirtschaftliche, politische und auch persönliche Schäden verursachen. Angriffe auf staatliche Institutionen mit dem Ziel der Ausspähung oder Sabotage können die Funktionsfähigkeit von Verwaltung, Streitkräften und Sicherheitsbehörden erheblich beeinträchtigen und damit Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland haben. Auch Cyber-Angriffe auf Energieversorgungsnetze können weite Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens zum Erliegen bringen.
Als Konsequenz wird die Bundesregierung die Schwerpunkte ihrer Cyber-Sicherheitspolitik in den kommenden Jahren in folgenden vier Handlungsfeldern setzen:
1. Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung
2. Gemeinsamer Auftrag Cyber-Sicherheit von Staat und Wirtschaft
3. Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cyber-Sicherheitsarchitektur
4. Aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen und internationalen Cyber-Sicherheitspolitik
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Quelle: Deutscher Bundestag
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