Der Euro-Rettungsschirm ESM

Berlin (dpa) - Der dauerhafte Euro-Rettungsschirm ESM («Europäischer
Stabilitätsmechanismus») soll das langfristige Vertrauen in die
europäische Wirtschafts- und Währungsunion und damit die Stabilität
des Euro-Raumes sichern. Er kann seit Oktober 2012 Finanzhilfen an
Euroländer gewähren, allerdings nur gegen strenge Auflagen für die
Krisenstaaten, die einen Antrag stellen.

Als ab 2010 immer mehr Staaten wegen hoher Schulden das Vertrauen bei
internationalen Geldgebern verloren hatten, spannten die Europartner
einen Rettungsschirm auf. Unter dem Eindruck der Griechenland-Krise
entstand zunächst der EFSF, der später vom ESM abgelöst wurde.
Faktisch handelt es sich um einen Fonds, aus dem klamme Staaten
Kredithilfen zu geringen Zinsen bekommen können.

Der ESM kann Hilfskredite von bis zu 500 Milliarden Euro vergeben.
Der Finanzierungsanteil Deutschlands beläuft sich auf 26,96 Prozent.
Die maximale Haftung Deutschlands ist auf insgesamt rund 190
Milliarden Euro beschränkt. Bei sämtlichen Haftungsfragen und
Hilfsmaßnahmen des ESM muss der Deutsche Bundestag beteiligt werden.