Von Hans-Georg Münster
Der 9. November ist für Deutschland seit über 100 Jahren ein Schicksalstag. Am 9. November 1918 wurde die Republik ausgerufen, am 9. November 1923 gab es den ersten Versuch Hitlers, an die Macht zu kommen (Marsch auf die Feldherrnhalle in München). Am 9. November 1938 war das Pogrom gegen die Juden. Am 9. November 1989 fiel die Berliner Mauer. Und jetzt war erneut ein Schicksalstag zu erleben: Am 9. November 2025 erklärte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die stärkste Oppositionspartei in Deutschland praktisch für vogelfrei. Mit präsidialem Segen können die anderen Parteien nun daran gehen, die "Alternative für Deutschland" (AfD) zu zerstören. Dieser 9. November ist der Tag, an dem sich Deutschland in eine totalitären Staat zu verwandeln beginnt.
Schon bisher wurden die Rechte der AfD im Bundestag beschnitten. Obwohl sie über 20 Prozent der Stimmen bekommen hat, wird ihr von den anderen Parteien ein Platz im Parlamentspräsidium verweigert. Ihre Bildungsstiftung bekommt kein Geld vom Staat, während die Stiftungen anderer Parteien Millionenbeträge kassieren. Im quasi-staatlichen Fernsehen kommt die AfD so gut wie nicht vor und falls doch, werden zumeist Anschuldigungen veröffentlicht, die sich später als haltlos erweisen.
Vorsitzendenposten in den Parlamentsausschüssen werden der AfD ebenso verweigert wie der Zugang zu Gremien, die die Geheimdienste kontrollieren. Das hat einen wichtigen Grund: Das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Inlandsgeheimdienst, erarbeitet Dossiers, die angeblich beweisen sollen, dass die AfD "gesichert rechtsextrem" und somit staatsfeindlich ist. Oberster Aufseher des Geheimdienstes ist niemand anders als Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU, der damit ein Räderwerk in Gang setzen kann, das erst der Opposition die Arbeit erschwert und später zu ihrer Ausschaltung führen kann. Wer in Deutschland rechtsextrem ist, bestimmen somit Dobrindt, Kanzler Friedrich Merz und SPD-Chef Lars Klingbeil im Koalitionsausschuss. Den Segen von Steinmeier haben sie. Der Bundespräsident findet es richtig, dass "ein Teil des demokratisch gewählten Parlaments von der Gestaltung ausgeschlossen" wird. Dass so ein Parlament keinen demokratischen Grundsätzen mehr entspricht, fällt dem Präsidenten offenbar nicht auf. Und dass der Bundespräsident zu strikter parteipolitischer Neutralität verpflichtet ist, ignoriert Steinmeier und fügt somit der Institution Bundespräsident schwersten Schaden zu, indem er faktisch zur politischen Verfolgung Andersdenkender aufruft.
Denn diese qua Definition der Regierung "rechtsextremen Kräfte" gilt es laut Steinmeier zu bekämpfen. Selbst blieb der Präsident übrigens jeden Beweis der Verfassungsfeindschaft der AfD schuldig, was seine Rede auch zur schlechtesten gemacht hat, die je von einem deutschen Staatsoberhaupt gehalten wurde. Steinmeier will, dass AfD-Mitglieder keine Ämter im Staatsdienst erhalten und dass Kandidaten der Opposition von Wahlen ausgeschlossen werden: "Verfassungsfeinde können auch von der Wahl zur Landrätin oder zum Bürgermeister ausgeschlossen werden." Damit will Steinmeier genau das, was deutsche Politiker Russland vorzuwerfen pflegen. Der AfD-Kandidat Joachim Paul wurde von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ausgeschlossen, was der Bundespräsident offensichtlich befürwortet und als Vorbild für künftig anstehende Wahlen ansieht.
Aber der Präsident will mehr, nämlich die totale Zerstörung der größten Oppositionspartei, ohne aber direkt deren Namen zu nennen. Er sagte wörtlich: "Zu seinem eigenen Schutz enthält unser Grundgesetz die Möglichkeit, Vereine und Gruppen zu verbieten, Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen und sie sogar gänzlich zu verbieten, wenn sie sich aggressiv-kämpferisch gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung richten." Und weiter: "Eine Partei, die den Weg in die aggressive Verfassungsfeindschaft beschreitet, muss immer mit der Möglichkeit eines Verbots rechnen." Zur Erinnerung: Für die Bestätigung dieser "aggressiven Verfassungsfeindschaft" sorgen Politiker der Konkurrenzparteien mit entsprechenden Aufträgen an den Verfassungsschutz. Sie glauben, ihre Schwindsucht bei den Wahlen stoppen zu können, indem sie die Konkurrenz beseitigen und dafür die Mittel des Rechtsstaates benutzen. Walter Ulbricht, der Gründungsvater der SED, deren Nachfolgepartei "Die Linke" sich Union, SPD und Grüne zur Mehrheitsbeschaffung bedienen, hat schon 1945 den Weg gewiesen: "Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben."
Auch wenn er keine Aufträge erteilen kann, enthält die Rede des Präsidenten einen Fahrplan. Zuerst soll der AfD die staatliche Parteienfinanzierung und Wahlkampfkostenerstattung entzogen werden (ein zweistelliger Millionenbetrag). Parallel dazu soll es das Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht in Gang gesetzt werden, das vom Bundestag, Bundesrat oder der Bundesregierung beantragt werden kann. Spätestens nach dem präsidialen Verbotsappell dürfte die Union ihren bisher schon nur halbherzigen Widerstand gegen so ein Verbotsverfahren aufgeben. Schließlich sind CDU und CSU in den Umfragen von der AFD überholt worden, im Osten Deutschlands folgt die CDU der SPD und den Grünen in die Verzwergung. Das macht es für diese Parteien reizvoll, die Konkurrenz verbieten zu lassen.
Das Bundesverfassungsgericht ist inzwischen auf Linie gebracht worden: Gerichtspräsident Stephan Harbarth ist ein ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter; seine von der SPD nominierte Stellvertreterin Ann-Katrin Kaufhold ist eine linke Aktivistin und in Sachen AfD-Verbot offen. Das Risiko, dass ein Verbotsverfahren scheitern könnte, ist für sie kein Grund, es nicht zu betreiben, sagte sie vor ihrer Wahl in das Verfassungsgericht. Das kann man als indirekte Aufforderung an die Bundestagsparteien verstehen, das Verbotsverfahren zu beantragen. Auch Steinmeier forderte die anderen Parteien in seiner Rede unmissverständlich zu Aktionen gegen die Opposition auf: "'Tun wir, was getan werden muss."
Eines haben die selbsternannten Retter der Demokratie, die sie in Wirklichkeit beseitigen wollen, übersehen, nämlich die deutsche Verfassung. Das Grundgesetz besagt in Artikel 20 Absatz 4: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Der Fall ist eingetreten. Erinnert sei an das Motto des großen deutschen Dichters Friedrich Schiller: "In Tyrannos" (gegen die Tyrannen).
