CDU-zurück auf Null

Von Willy Wimmer

Die Verschiebung des CDU-Parteitages auf Grund einer Führungsentscheidung von heute verändert nicht nur die Spielregeln. Bisher wurde das Auftreten der Kandidaten nach alten Erfahrungen der Jungen Union abgewickelt. Es war ratsam, nicht unangenehm aufzufallen. Wenn es bei dem Parteitag im Dezember 2020 geblieben wäre, hätte das bis dahin weiterlaufen können: ein weichgespültes Schaulaufen. Dabei bleibt es in einem Punkt nicht mehr. Die Handschuhe werden ausgezogen, wie die geradezu wütende Stellungnahme von Friedrich Merz zeigt. Jetzt bricht Streit darüber aus, ob die heutige Entscheidung, vom 4. 12. 2020 auf den 16. 1. 2021 zu verschieben, Bestand haben kann? Proteste werde lauter. Wenn diese Proteste zum Orkan werden, richtet sich der Parteiunmut gegen diejenigen, die für die Verschiebung die Verantwortung tragen. Das birgt die Gefahr, dass der Streit nicht mehr drei Kandidaten, sondern die gesamte Führungsspitze erfasst. Das wird sich dann zeigen, wenn es Friedrich Merz gelingt, Truppen und nicht Trüppchen zu mobilisieren. Wenn weiter verschoben wird, was den Parteitag anbelangt, will keiner mehr einen Streithahn sehen. Jeder, der unter den Umständen gewählt werden sollte, hat schon Mühlsteine um den Hals, bevor er seinen Dienstwagen besteigt. Friedrich Merz hat Recht. Das Verfahren richtet sich gegen ihn, der in der Partei führt. Die Frage wäre heute gewesen, ob unter Corona eine Wahl zum festgesetzten Zeitpunkt möglich gewesen wäre? Sie wäre und zwar digital, wenn man sich schon nicht treffen will. Das lässt die Frage danach offen, wer an der Anti-Merz-Fronde strickt und an wen man dann denken muss, wenn die drei Aspiranten sich gegenseitig madig gemacht haben?

Bilder @depositphotos
Die Meinung des Autors/Ansprechpartners kann von der Meinung der Redaktion abweichen. Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 und 3 (1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“