Grundlage der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ist laut Abgeordnetengesetz die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Nominallohnindexes. In einem Schreiben des Präsidenten des Statistischen Bundesamtes an den Bundestagspräsidenten vom 23. März dieses Jahres wird die Erhöhung des Nominallohnindexes der Unterrichtung zufolge mit 2,7 Prozent beziffert, woraus sich die genannten Veränderungen ergeben.
Danach erhöhen sich zur Jahresmitte zudem die fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a beziehungsweise 35b des Abgeordnetengesetzes um ebenfalls 2,7 Prozent auf dann 7.974,66 Euro beziehungsweise 8.923,60 Euro.
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Quelle: Deutscher Bundestag
