Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hatte nach Medienberichten vor dem
Abschuss der malaysischen Passagiermaschine im Juli 2014 klare
Gefahrenhinweise für Linienflüge über der umkämpften Ostukraine. Das
berichten WDR, NDR und «Süddeutsche Zeitung» unter Verweis auf
vertrauliche Berichte des Auswärtigen Amtes. Diese Erkenntnisse habe
die Bundesregierung aber nicht als Warnung an deutsche
Fluggesellschaften für Überflüge weitergegeben.
In den sogenannten Drahtberichten vom 15. Juli 2014, zwei Tage vor
der Katastrophe von Flug MH17, habe das Auswärtige Amt über eine sehr
besorgniserregende Lage in der Ostukraine berichtet. Als Grund sei in
den als «VS - nur für den Dienstgebrauch» eingestuften Unterlagen der
Abschuss eines ukrainisches Militärflugzeugs vom Typ Antonow An-26 in
einer Flughöhe von mehr als 6000 Metern am Vortag genannt worden.
Der Abschuss eines Flugzeuges auf dieser Höhe sei für Militärexperten
ein klares Zeichen, dass auch Ziele in sehr viel größeren Höhen
getroffen werden können, was auch eine Gefahr für zivile
Passagiermaschinen darstellt. Auch der Bundesnachrichtendienst habe
der Bundesregierung mehrfach in seinen täglichen Berichten
mitgeteilt, dass die Luftsicherheit über dem Konfliktgebiet in der
Ostukraine nicht gegeben sei.
Das Bundesverkehrsministerium habe auf Anfrage geantwortet, dass die
Bundesregierung vor dem MH17-Absturz keine Informationen über eine
etwaige Verschärfung der Sicherheitslage für zivile Überflüge gehabt
habe.
Flug MH17 war vermutlich von einer Rakete über der Ostukraine
abgeschossen worden. Alle 298 Menschen an Bord kamen ums Leben.
