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Brexit gefährdet europäisches Patentgericht

Die Regierung bestätigt , dass die Auswirkung des britischen EU-Referendums auf den Prozess der Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht sei "zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkret absehbar". Zum Inkrafttreten sei die Ratifizierung durch dreizehn Mitgliedsstaaten erforderlich, "darunter zwingend durch Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich".  Elf Staaten hätten bereits ratifiziert. Solange ein EU-Austritt nicht wirksam sei, könne auch Großbritannien weiterhin ratifizieren. 

Politischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung jedoch aufgrund einer Grundsatzentscheidung der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts zur Patentierung von Pflanzen und Tieren, die der deutschen Gesetzgebung widerspreche. Die Bundesregierung unterstüt die Absicht der EU-Kommissarin Elzbieta Bienkowska, "baldmöglichst eine klarstellende Erklärung zu veröffentlichen“.

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Quelle: Deutscher Bundestag

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