Er war von 2007 bis 2013 Referatsleiter in der über die Nachrichtendienste des Bundes betrauten Abteilung 6 des Kanzleramtes. Er habe sich so etwas auch nicht vorstellen können, sagte Müller: "Bestimmte Dinge habe ich erst dieses Jahr nachvollziehen können. Im Februar habe ich erstmals einen der Selektoren, die Sie nennen, gesehen."
Zuvor sei ihm weder in seiner Zeit als BND-Aufseher im Kanzleramt noch später der Gedanke gekommen, der deutsche Auslandsnachrichtendienst könnte sich auch für befreundete Ziele interessieren. In seinen Kontakten mit BND-Mitarbeitern als Referatsleiter im Kanzleramt und später als Vizepräsident seien solche Lauschmaßnahmen nie zur Sprache gekommen. Zuvor hatte die frühere Datenschutzbeauftragte des BND dem Ausschuss berichtet, dass auf der Sachbearbeiterebene lange Zeit große Verwirrung geherrscht habe über die Kriterien, nach denen politische Brisanz oder Zulässigkeit einer Abhörmaßnahme zu beurteilen sind.
Die Zeugin H. war von BND-Präsident Schindler persönlich zur Leiterin einer "Prüfgruppe Selektoren" berufen worden. Sie sollte den Einsatz politisch fragwürdiger Suchmerkmale der amerikanischen National Security Agency (NSA) in der Abhöranlage in Bad Aibling untersuchen und Empfehlungen formulieren. In Gesprächen mit Mitarbeitern der Abteilung Technische Aufklärung (TA) habe sie immer wieder gehört: "Wir schwimmen so ein bisschen. Uns fehlt die linke Grenze und die rechte Grenze." Es gab zwar, wie der Abteilungsleiter auf Nachfrage versicherte, eine "Weisungslage". Doch sei diese Weisung als hoch geheim eingestuft gewesen, so dass auch Mitarbeiter der Abteilung selbst sie nicht ohne weiteres zur Kenntnis nehmen durften.
world economy
Quelle: hib/wid
