Von ihrem umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht machten dagegen der Aufsichtsratsvorsitzende der Hamburger Privatbank M.M.Warburg & Co., Christian Olearius, und Christian Hofmann von der staatlichen HSH Nordbank Gebrauch.
Auskunftsfreudige Commerzbanker und zugeknöpfte Kollegen aus dem Norden - zwischen diesen Extremen bewegte sich die Zeugenbefragung im 4. Untersuchungsausschuss (Cum/Ex) am gestrigen Montag. In der Sitzung gaben Vertreter der Commerzbank detaillierte Einblicke in die Abläufe dieser in Verruf geratenen Aktiengeschäfte in ihrem Hause.
Von ihrem umfassenden Zeugnisverweigerungsrecht machten dagegen der Aufsichtsratsvorsitzende der Hamburger Privatbank M.M.Warburg & Co., Christian Olearius, und Christian Hofmann von der staatlichen HSH Nordbank Gebrauch. Der Anwalt von Olearius führte zur Begründung an, gegen seinen Mandanten ermittle die Kölner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum/Ex-Geschäften unter Beteiligung des Bankhauses Warburg. Aussagen von Olearius könnten daher den Tatverdacht der Behörde verstärken und die Gefahr der Strafverfolgung erhöhen.
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Quelle: Deutscher Bundestag
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