Innerhalb der Europäischen Union haben nach Angaben der Bundesregierung in den Jahren 2014 und 2015 insgesamt 22 050 Menschen aus der Ukraine einen Asylantrag gestellt, 7365 von ihnen in Deutschland. Die Bearbeitung dieser Asylanträge wurde oder wird immer noch faktisch auf Eis gelegt bzw. „rückpriorisiert“, wie die Bundesregierung im Juni 2015 mitteilte.
Tatsache ist jedoch, dass die betreffenden Personen nicht nur vor dem Bürgerkrieg fliehen, sondern politische Verfolgung in der Ukraine ein erhebliches Ausmaß angenommen hat, wie etwa der Bericht über die Menschenrechtslage in der Ukraine des UN-Flüchtlingskommissars vom 25. Mai 2016 zeigt.
Der Menschenrechtskommissar berichtet über Folter und Misshandlung und eine systematische Verletzung der Rechte auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren.
Weiterhin berichtet der Menschenrechtskommissar über weitverbreitete Beschränkungen fundamentaler Rechte wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit in der ganzen Ukraine. In dem Bericht wird ebenfalls die Existenz von Geheimgefängnissen bzw. illegaler Gefängnisse angesprochen, die teilweise vom Geheimdienst SBU unterhalten werden.
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Quelle: Deutscher Bundestag
