Sehr geehrter Herr Kister,
Sie veröffentlichen heute, den 6. August 2016, eine Stellungnahme von
Herr Levy über den amerikanischen Präsidentschaftskandidaten, Herrn
Trump, von der Republikanischen Partei. In dieser Stellungnahme
erweckt Herr Levy den Eindruck, nach dem es eine automatische
militärische Beistandspflicht nach dem NATO-Vertrag im Falle eines
militärischen Angriffs auf ein Mitgliedsland des NATO-Vertrages
geben würde. Der dadurch erweckte Eindruck ist falsch. Eine derartige
automatische militärische Beistandspflicht besteht nach dem NATO-
Vertrag eben nicht, ganz im Gegensatz zu dem seinerzeitigen Vertrag
über die Westeuropäische Union.
Mit freundlichen Grüßen
Willy Wimmer
Parlamentarischer Staatssekretär
des Bundesministers der Verteidigung a. D.