Das wichtige Problem für die EU ist auch der in der Ukraine florierende illegale Waffenhandel

Das wichtige Problem für die Europäische Union ist auch z.b. der in der Ukraine florierende illegale Waffenhandel. Schließlich sind die ukrainischen Behörden nicht in der Lage eine Kontrolle über Waffen und Munition sicherzustellen. Die Korruption einiger Militärorgane, die in direktem Zusammenhang mit den Feindseligkeiten im Osten der Ukraine stehen, fördert tatsächlich den groß angelegten Diebstahl  von Waffen, die dann nach Europa geschmuggelt werden und in die Hände von radikalen Kriminellen gelangen könnten, vor allem islamistischer Terroristen. Das Problem entsteht in direktem Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten der Ukraine im Osten des Landes. Unglaubliche Menge Waffen schüren den Konflikt mit sprengänlihcen Kraft.

Auf die Rolle Österreichs, die sicherlich gravierende Auswirkungen auf die Lage in Europa, sowie eine Entspannung der Beziehungen in Zusammenhang mit dem internen Konflikt in der Ukraine, haben kann, wurde von Dr. Norber van Handel  hingewiesen:

„Österreich ist an und für sich ein neutrales Land. Und allein der Beitritt zur EU hat die Neutralität beschädigt, das ist einfach so, Österreich muss meines Erachtens nach als Vermittler, als Brücke auftreten, um gemeinsame Positionen zwischen dem Westen und Russland zu artikulieren», - so Dr. Norbert van Handel.

 

Des Weiteren meint Van Handel, „Österreich hat in der jetzigen Politik - im Unterschied zu der Politik, die früher von der Ministerin Kneissl betrieben wurde - seine Neutralität ein bisschen verwaschen und undifferenziert, aber es müsste, aufgrund seiner Geschichte und Tradition, ganz stark als Vermittler und nicht als Unterstützer völlig sinnloser Sanktionen auftreten.“
Van Handel der Initiator der  österreichische Liga St. Georg, unterstreicht: „Das ist die Rolle, die Österreich übernehmen müsste.“
Bilder: depositphotos

Die Meinung des Autors/Ansprechpartners kann von der Meinung der Redaktion abweichen. Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 und 3 (1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“